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Personalberatung für WpHG-Compliance & MiFID II – Expertise für rechtssichere Anlageberatung

  • MiFID II verpflichtet zu fundierter Geeignetheitsprüfung, kundenspezifischer Beratung und
    revisionssicherer Dokumentation.
  • Die §§ 63 bis 65 WpHG regeln Informationspflichten, Geeignetheitserklärung und Tonaufzeichnung.
  • Digitalisierung und Schulung sind Schluesselfaktoren für eine praxistaugliche Compliance-Struktur.
  • Goldbach Consulting rekrutiert Berater:innen, Compliance-Spezialist:innen und Projektleitende
    mit MiFID-II-Expertise.

MiFID II & WpHG – Regulatorischer Rahmen für Beratungsqualität und Transparenz

Die MiFID II-Richtlinie stellt europaweit hohe Anforderungen an die Qualität von Anlageberatung und Produktvertrieb. In Deutschland wird sie durch die §§ 63 bis 65 des WpHG konkretisiert. Ziel ist der Schutz privater Anleger durch Transparenz, Interessenkonfliktvermeidung und nachvollziehbare Kommunikation.
Die BaFin prüft regelmäßig die Einhaltung dieser Vorschriften. Verstöße können nicht nur zu Sanktionen, sondern auch zu Reputationsverlust führen. Entsprechend wichtig ist es, gut ausgebildetes Personal mit MiFID-II-Kompetenz im Haus zu haben.

Eine Geeignetheitsprüfung ist nur dann MiFID-II-konform, wenn sie auf einer differenzierten Analyse der Kundenkenntnisse, Erfahrungen, Risikobereitschaft und finanziellen Zielsetzung basiert. Standardformulare reichen dafür nicht mehr aus.

Kernelemente der Geeignetheitserklärung:

  • Vollständige Erhebung der Kundensituation
  • Ableitung der Produktempfehlung aus dem Kundenprofil
  • Dokumentation der Empfehlung mit fachlicher Begründung

Moderne Beratungsprozesse setzen auf digitale Tools, die Kontrollfragen stellen, Plausibilitätsprüfungen durchführen und die Erstellung von Geeignetheitserklärungen unterstützen.

Die rechtssichere Kommunikation mit Kunden umfasst:

  • § 63 WpHG: Pflicht zur transparenten Information über Produkte, Kosten, Risiken und Interessenkonflikte
  • § 64 WpHG: Fundierte Geeignetheitsprüfung und deren Dokumentation
  • § 65 WpHG: Aufzeichnungspflicht von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation – mit fünfjähriger Archivierung

Viele Institute stehen vor der Herausforderung, diese Pflichten in digitalisierte, skalierbare Prozesse zu übersetzen. Goldbach Consulting vermittelt hierfür Projektmanager, Prozessberater und Compliance-Fachleute mit Spezialwissen.

WpHG- und MiFID-II-Konformität gelingt nur, wenn Technologie und Organisation Hand in Hand gehen. Folgende Instrumente sind dabei bewährt:

  • Intelligente Beratungsstrecken mit Validierungslogik
  • Sprachaufzeichnungssoftware mit Revisionssicherheit
  • Zentrale Compliance-Monitoring-Systeme

Diese Systeme sollten sowohl BaFin-Vorgaben als auch Prüfkriterien des IDW erfüllen (z. B. PS 951). Entscheidend ist: Die Anforderungen müssen nicht nur erfüllt, sondern im Alltag gelebt werden.

Wir unterstützen Banken, Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter bei der Gewinnung von:

  • Anlageberater:innen mit regulatorischem Feingefühl
  • Spezialist:innen für Dokumentation, Aufzeichnung & Meldewesen
  • Projektleitungen für digitale Beratungstools & MiFID-II-Rollouts
  • Compliance-Officer mit Erfahrung in § 63 ff. WpHG

Unsere Executive-Search-Expertise in Kombination mit psychologischer Eignungsdiagnostik sichert nachhaltige Besetzungen in sensiblen Funktionsbereichen.

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Fazit: MiFID II als Qualitätstreiber im Vertrieb – mit dem richtigen Personal

WpHG-Compliance ist mehr als ein regulatorisches Muss – sie ist ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Wer Kundenberatung transparent, strukturiert und rechtssicher gestaltet, schafft Vertrauen und langfristige Bindung.

Goldbach Consulting bringt die passenden Menschen und Kompetenzen zusammen, damit Ihr Institut in Beratung und Vertrieb regulatorisch wie fachlich auf höchstem Niveau bleibt.

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Rafael Tulodziecki IT-Personalberatung
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