Das Wichtigste in Kürze:
- Die § 44 KWG Sonderprüfung ist ein zentrales Kontrollinstrument der BaFin zur Beurteilung von Organisation, Steuerung und Risikostrukturen.
- Geprüft werden Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute – teils turnusmäßig, teils anlassbezogen.
- Häufige Schwerpunkte sind das Auslagerungsmanagement, das interne Kontrollsystem, IT-Governance sowie Kapital- und Liquiditätssteuerung.
- Eine gute Vorbereitung und erfahrene Fachkräfte sind entscheidend, um Beanstandungen und Maßnahmen der BaFin zu vermeiden.
- Goldbach Consulting unterstützt Sie bei der Besetzung aller Schlüsselpositionen im
Compliance- und Risikomanagement.
Was steckt hinter der
§ 44 KWG Sonderprüfung?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nach § 44 Absatz 1 KWG berechtigt, jederzeit Prüfungen in Instituten durchzuführen. Ob anlassbezogen – etwa bei Beschwerden oder Auffälligkeiten – oder anlassunabhängig im Rahmen turnusmäßiger Kontrollen: Ziel ist stets die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Konformität wichtiger Unternehmensbereiche. Insbesondere Auslagerungsmanagement, interne Kontrollsysteme (IKS), IT-Governance nach BAIT, Kapital- und Liquiditätssteuerung sowie Datenschutz stehen dabei im Fokus. Diese Prüfungen erfordern nicht nur strukturelle Klarheit, sondern vor allem kompetente und audit-sichere Fachkräfte.
Der typische Ablauf einer
BaFin-Prüfung nach § 44 KWG
Die Sonderprüfung beginnt mit einer offiziellen Ankündigung und der Benennung des Prüfungsgegenstands. Daraufhin wird eine umfassende Dokumentenanforderung verschickt: Organigramme, Richtlinien, Vertragswerke, Auslagerungsregister und Risikoberichte müssen eingereicht werden. Während der Vor-Ort-Prüfung (On-site-Inspection) erfolgen Interviews mit Führungskräften, Systemeinsichten und detaillierte Plausibilitätsprüfungen. Den Abschluss bildet ein Prüfbericht der BaFin – inklusive möglicher Anordnungen zur Abstellung von Mängeln und einer Frist zur Stellungnahme.
Vorbereitung ist entscheidend –
diese Erfolgsfaktoren zählen
Institute, die BaFin-Prüfungen souverän bestehen, zeichnen sich durch strategisch gut aufgestelltes Personal und strukturierte Abläufe aus. Eine lückenlose Dokumentation, regelmäßige Gap-Analysen und die gezielte Schulung interviewter Schlüsselpersonen sind essenziell. Von besonderer Bedeutung ist zudem ein aktuelles und regelkonformes Auslagerungsmanagement gemäß MaRisk AT 4.3.2 und den EBA-Guidelines sowie ein nachvollziehbares Incident Management.
Auslagerungsmanagement im Fokus –
ein häufiges Prüfungsrisiko
Insbesondere beim Outsourcing zeigen sich häufig Schwächen: unvollständige Risikoanalysen, mangelhafte Überwachung von Dienstleistern oder veraltete Auslagerungsregister sind wiederkehrende Kritikpunkte der BaFin. Auch unklare Vereinbarungen mit Subdienstleistern führen regelmäßig zu Beanstandungen. Das zeigt: Die Kompetenz der mit dem Auslagerungsmanagement betrauten Personen ist entscheidend für das Prüfungsergebnis.
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Ob Festanstellung, Interimslösung oder Projektgeschäft – wir liefern nicht nur Lebensläufe, sondern Persönlichkeiten, die mitdenken, Prozesse verstehen und Ihr Team nachhaltig stärken.
Fazit: Regulatorische Sicherheit beginnt mit dem richtigen Personal
Die § 44 KWG Sonderprüfung ist weit mehr als eine formale Kontrolle – sie ist ein strategischer Prüfstein für Governance und Risikostruktur Ihres Hauses. Nur mit kompetentem, gut vorbereitetem Personal lassen sich Prüfungen sicher meistern und operative Risiken minimieren. Goldbach Consulting begleitet Sie dabei – mit Fachkenntnis, Erfahrung und einem klaren Verständnis für die Anforderungen der BaFin.
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